Solothurner Brocante Reglement - Grosse Burgdorfer- und Solothurner Brocante

SCHWEIZER BROCANTEN

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Solothurner Brocante · Aussteller - Reglement


Die Standmiete wird am Tag der Rechnungstellung fällig und ist innert 10 Tagen zu begleichen. Standplätze können nur bei Vorkasse der Standmiete garantiert werden.
Erfolgte die Zahlung nicht rechtzeitig, kann der Platz durch den Organisator anderweitig vergeben werden.

Bei einer Annullation bis 30 Tagen vor Ausstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.-- fällig. Bei Annullation unter 30 Tagen werden 100% der Standgebühren fällig es sei denn, es kann ein Ersatz gefunden werden. In diesem Fall werden CHF 200.- Bearbeitungsgebühren erhoben.

Einrichtungszeiten für Aussteller:
  • Donnerstag 14.00 - 21.00 Uhr
  • Freitag 07.00 - 11.00 Uhr

Abbauzeiten für Aussteller:
  • Sonntag 17.00 - 21.00 Uhr

Alle Stände müssen bis spätestens Freitag um 12.00 Uhr verkaufsbereit sein. Stände, die zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig eingerichtet sind, können vom Veranstalter ohne Rücksprache und Rückvergütung weitervermietet werden. Es werden keine Untermieter akzeptiert.

Der Verkauf von Neuwaren oder Kopien muss als solches deklariert werden.

Das Anbieten von Schusswaffen ist ausdrücklich untersagt.

Ebenfalls untersagt ist das Anbieten von Speisen und Getränken. Dies bleibt alleine dem Hallenwirt überlassen.

Haftung und Versicherung ist Sache des Ausstellers. Der Organisator lehnt jegliche Haftung ab!

Der Aussteller ist verpflichtet, sich an die Öffnungszeiten zu halten. Am Ende der Ausstellung darf nicht vorzeitig mit dem Abräumen begonnen werden!
Die Stände müssen sauber verlassen werden. Für die Entsorgung des Abfalls ist jeder Aussteller selbst verantwortlich.


Gerichtsstand ist Kleindietwil
10. April 2023

Der Organisator:
Solothurner Brocante
Engermatte 14a
4936 Kleindietwil/BE
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